Mustervertrag zur finanziellen Teilhabe an Windenergieanlagen

Landschaft

Die Anfang 2021 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält mit dem § 36k EEG 2021 eine Regelung, die es ermöglichen soll, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort zu verbessern.

Die Umsetzung von § 36k EEG 2021 ist für die jeweiligen Anlagenbetreiber freiwillig - die kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Gesetzgebungsverfahren für eine verpflichtende Vorgabe ausgesprochen - und erfordert eine vertragliche Regelung. Hierfür hat die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) nunmehr einen Mustervertrag veröffentlicht, der im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen den Verbänden der Energiewirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wurde. Der Mustervertrag und ergänzende Dokumente können unter folgenden Link heruntergeladen werden:

https://www.fachagentur-windenergie.de/aktuelles/detail/mustervertrag-fuer-kommunale-teilhabe-nach-eeg/

22.06.2021